Brandschutzplanung
Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte
Bei der Planung aller Gebäude ist die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen erforderlich. Zum Beispiel die Festlegung von Brandabschnitten und die Führung von Rettungswegen sind schon in der ersten Planungsphase wichtige Vorraussetzungen für die erfolgreiche Genehmigung und Umsetzung des Vorhabens.
Daher ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Brandschutzplaner ab den ersten Entwurf unumgänglich und kann im späteren Verlauf der Bauphase große Kosten und viel Zeit sparen.
Besonders bei neuen Bauprojekten spielt eine enge Zusammenarbeit mit einem Brandschutzplaner eine immer größere Rolle, weshalb diese schon ab dem ersten Entwurf unumgänglich ist und Sie im späteren Verlauf der Bauphase viele Kosten und Mühen sparen lässt.
Für Ihre auf Sie zugeschnittene individuelle Lösung, stehen Ihnen unsere Brandschutzplaner der IS – Schwerin Ingenieure GmbH beratend mit unseren Bauplanern zur Seite und erarbeitet mit Ihnen brandschutztechnische Nachweise bzw. Konzepte für Ihr Gebäude.
Durch die Eintragung in die "Liste der Brandschutzplaner" der Ingenieurkammer MV verfügen wir über die Qualifikation, Ihnen alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen zu erstellen und Ihnen auch im späteren Verlauf der Bauphase eine fachgerechte Beratung und Objektüberwachung anzubieten.
Um sich noch einen besseren Überblick über unsere Leistungen zu verschaffen, klicken sie auf die folgenden Punkte:
In der Landesbauordnung ist die Vorlage eines Brandschutznachweises als Bestandteil der Bauantragsunterlagen zwingend vorgeschrieben. Mit der Eintragung von Mitarbeitern unseres Betriebes in die Liste der Brandschutzplaner der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommerns können wir diese ohne zusätzliche Prüfung durch Prüfingenieure erstellen (gilt nicht für Sonderbauten und Gebäude der Klasse 5).
Für Sonderbauten nach §2 Abschnitt 4 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern bieten wir die Erstellung von Brandschutzkonzepten an.Brandschutzkonzepte werden speziell auf Ihr individuelles Projekt angepasst und unter Beachtung sämtlicher baurechtlicher Vorgaben durch unsere Fachplaner erstellt. Unsere Brandschutzlösung erfüllt somit den von Ihnen vorgegebenen Entwurf und sichert die geplante Nutzung und die Baukosten.
Während der Bauphase sind die brandschutztechnischen Anforderungen aus den Nachweisen und Konzepten sowie ggf. zusätzliche Auflagen aus der Baugenehmigung umzusetzen. Durch eine Vielzahl von Brandschutzprodukten kann hier schnell der Überblick verloren gehen.
In der Baugenehmigung wird daher häufig die Beauftragung eines Fachbauleiters mit den nötigen Kenntnissen im Bereich des Brandschutzes gefordert.
Durch unsere langjährige Erfahrungen und regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen in Bereich des Brandschutzes verfügen wir über die erforderlichen Fachkenntnisse und stehen Ihnen als Fachbauleiter gerne während der Bauphase begleitend zur Verfügung.
Wir erstellen für Sie:
Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 | Diese Pläne werden von der Feuerwehr gefordert. Wir stimmen die Pläne mit der öffentlichen Feuerwehr ab. Die Pläne werden bei der Feuerwehr und der Brandmeldeanlage hinterlegt. |
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Flucht- und Rettungswegepläne gemäß DIN ISO 23601 | Diese Pläne werden gemäß Arbeitsstättenverordnung, der Berufsgenossenschaft und den örtlichen Feuerwehren gefordert. Die Pläne werden in Anzahl und Inhalt den örtlichen Gegebenheiten angepasst und in gerahmter Ausfertigung zum Aufhängen in Fluren, Treppenhäusern, Laufgängen usw. geliefert. Wir können Ihnen die Pläne auch in den Sprachen Englisch, Ukrainisch, Arabisch und Russisch anbieten. |
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Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096 | Teil A,B und C Gemeinsam mit unseren Auftraggebern erarbeiten wir ein Dokument, das auf das bestimmte Objekt zugeschnittene Regeln, organisatorische Abläufe und Verhalten in der Brandverhütung und im Brandfall enthält. |
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Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 | |