Bauphysik
Im Zuge der Genehmigungsplanung sind neben den statischen und brandschutztechnischen Belegen auch häufig bauphysikalische Nachweise zu erbringen.
Besonders der Wärmeschutz ist in der heutigen Zeit unumgänglich geworden und kann Ihnen in der späteren Nutzung des Objektes grade bei den steigenden Energiepreisen viele Kosten ersparen.
Die Grundlage dafür bildet der Wärmeschutznachweis bzw. Energieausweis, der im Zuge der Genehmigungsplanung erstellt und eingereicht wird.
Neben dem Wärmeschutz kommt es vermehrt auch auf den Schallschutz bei den Gebäuden an. Besonders bei Wohn- und Bürogebäuden kann durch die vorsorgliche Planung des Schallschutzes bei der späteren Nutzung viel Ärger erspart werden.
Der Wärmeschutznachweis wird meistens von den örtlichen Baubehörden mit Einreichung des Bauantrages verlangt. Selbstverständlich erstellen wir diesen für Sie im Rahmen der Genehmigungsplanung.
Mit einem Energieausweis können Sie ganz leicht feststellen, ob Ihr Haus ein Energiefresser oder ein Energiesparer ist. Wir erstellen Ihnen den Bedarfsausweis für Ihr Haus, ob Neubau oder Bestand auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV).
Oft wird mit dem Einreichen eines Bauantrages auch ein Schallschutznachweis von den örtlichen Baubehörden gefordert. Für Wohngebäude fertigen wir Ihnen im Rahmen der Genehmigungsplanung gerne einen Schallschutznachweis nach DIN 4109 an.